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› Pflegeversicherung Tipps

Hier finden Sie Tipps und Hinweise zur Pflegeversicherung
aus der Rubrik "Aktuelles".

Mehr dazu auch hier: Ratgeber zur Pflegeversicherung

13.01.2024

Pflegekassen müssen detaillierte und verständliche Übersichten zu abgerechneten Leistungen erstellen

Der Überblick zu abgerechneten Leistungen und noch verfügbaren Leistungsbudgets geht schnell verloren. Übersichten zu zurückliegenden Abrechnungen und dem Verbrauch von Leistungen der Pflegeversicherung müssen von der Pflegekasse auf Wunsch jederzeit ausgestellt werden.

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13.01.2024

Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) kommen und werden bezuschusst

Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) können auch zur Vermittlung von Anregungen und als Hilfe für Menschen mit Demenz entwickelt werden.

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13.01.2024

Terminfristen und mögliche Fristverschiebung zur Begutachtung nach Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Nach der Antragstellung muss die Begutachtung innerhalb weniger Wochen stattfinden. Der Bescheid zur Einstufung muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung auf den Weg gebracht werden (§ 18c SGB XI). Wird ein Begutachtungstermin jedoch auf eigenen Wunsch verschoben, verlängert sich die Frist.

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13.01.2024

Künftig sind Telefonbegutachtungen bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen möglich

Die Begutachtung darf bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen in Form eines strukturierten Telefoninterviews vorgeschlagen werden (Begutachtungsrichtlinien Kap. 6.1.2 und § 142a SGB XI).

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13.01.2024

Ratgeberhefte zur Pflegeversicherung, zu rechtlichen Fragen und zu finanziellen Fragen bei Demenzerkrankungen überarbeitet und aktuell

Die Ratgeberhefte erklären in verständlicher kurzgefasster Form wichtige Regelungen. Sie informieren über Leistungsansprüche und wie die Leistungen oder Vergünstigen erhalten werden können. Alle drei Ratgeber sind bezogen auf die derzeitigen gesetzlichen Regelungen aktuell.

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02.12.2023

Leistungsverbesserungen bei der Pflegeversicherung durch die neue Pflegereform ab 2024 und 2025

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurde im Bundestag beschlossen. Es bringt einige Verbesserungen bei den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2024 und 2025. Das Gesetz wird von vielen als sehr unzureichend kritisiert. Folgende Leistungsverbesserungen kommen:

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