Hier finden Sie Tipps und Hinweise zur Pflegeversicherung
aus der Rubrik "Aktuelles".
Mehr dazu auch hier: Ratgeber zur Pflegeversicherung
Pflegekassen müssen detaillierte und verständliche Übersichten zu abgerechneten Leistungen erstellen
Der Überblick zu abgerechneten Leistungen und noch verfügbaren Leistungsbudgets geht schnell verloren. Übersichten zu zurückliegenden Abrechnungen und dem Verbrauch von Leistungen der Pflegeversicherung müssen von der Pflegekasse auf Wunsch jederzeit ausgestellt werden.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) kommen und werden bezuschusst
Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) können auch zur Vermittlung von Anregungen und als Hilfe für Menschen mit Demenz entwickelt werden.
Terminfristen und mögliche Fristverschiebung zur Begutachtung nach Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Nach der Antragstellung muss die Begutachtung innerhalb weniger Wochen stattfinden. Der Bescheid zur Einstufung muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung auf den Weg gebracht werden (§ 18c SGB XI). Wird ein Begutachtungstermin jedoch auf eigenen Wunsch verschoben, verlängert sich die Frist.
Künftig sind Telefonbegutachtungen bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen möglich
Die Begutachtung darf bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen in Form eines strukturierten Telefoninterviews vorgeschlagen werden (Begutachtungsrichtlinien Kap. 6.1.2 und § 142a SGB XI).
Ratgeberhefte zur Pflegeversicherung, zu rechtlichen Fragen und zu finanziellen Fragen bei Demenzerkrankungen überarbeitet und aktuell
Die Ratgeberhefte erklären in verständlicher kurzgefasster Form wichtige Regelungen. Sie informieren über Leistungsansprüche und wie die Leistungen oder Vergünstigen erhalten werden können. Alle drei Ratgeber sind bezogen auf die derzeitigen gesetzlichen Regelungen aktuell.
Leistungsverbesserungen bei der Pflegeversicherung durch die neue Pflegereform ab 2024 und 2025
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurde im Bundestag beschlossen. Es bringt einige Verbesserungen bei den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2024 und 2025. Das Gesetz wird von vielen als sehr unzureichend kritisiert. Folgende Leistungsverbesserungen kommen: