Vermögensfreigrenze (Schonvermögen) für Sozialhilfeleistungen bei Pflegebedürftigkeit erhöht
Der Freibetrag wurde von bisher 5.000 € auf 10.000 € erhöht (bei Ehepaaren entsprechend auf 20.000 €). Mehr Informationen sind in folgenden Texten zu finden: Was_bleibt_finanziell_bei_Heimaufenthalt_des_Partners.pdf; Ratgeber zu rechtlichen Fragen.