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02.10.2022

Bevollmächtigte demenzkranker Menschen haben in aller Regel keine Aufsichtspflicht

Angehörige sollten deshalb nicht verunsichert sein, wenn sie eine Vollmacht übernehmen oder ausüben. Auch als gesetzliche Betreuer hätten Angehörige in der Regel keine Aufsichtspflicht. Zu diesen Themen informiert auch der der Ratgeber der Fachberatung Demenz zu rechtlichen Fragen, den Sie hier im „Downloadbereich: Pflegeversicherung & finanzielle und rechtliche Fragen“ finden: www.alzheimerberatung-stuttgart.de (Diese Information erfolgt ohne Gewähr und dient nicht der Rechtsberatung).

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