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13.01.2024

Gutschein über 60 € für pflegende (betreuende) Angehörige, die in Stuttgart wohnen

Voraussetzung für den Erhalt des Gutscheins ist, dass ein Familienmitglied einen Pflegegrad hat sowie ein Nachweis, dass der Angehörige seinen Verwandten regelmäßig betreut. Als Nachweis wird der entsprechende Vermerk im Gutachten zur Pflegeeinstufung verwendet.
Bei der Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrads wird immer auch erfragt und erfasst welche Personen sich bei der Pflege und Betreuung des Versicherten in der häuslichen Umgebung einbringen. Soweit es Angehörige oder andere Personen sind, die dies nicht erwerbsmäßig tun, handelt es um sogenannte „Pflegepersonen“ nach § 19 SGB XI. Dies wrid im Gutachten vermerkt. Ist man als betreuender Angehöriger eines demenzkranken Menschen unter Punkt 1.4 nicht eingetragen, kann auch die Pflegekasse ggfs. nachträglich bescheinigen, dass man als Angehöriger Betreuungsaufgaben übernimmt. Für den Nachweis ist es nicht erforderlich, eine bestimmte Mindestbetreuungszeit zu leisten wie es z.B. für die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Angehörige notwendig ist (10 Stunden pro Woche verteilt auf mind. 2 Tage). Auf der ersten Seite des Gutachtens ist sowohl der Pflegegrad des betreuten Angehörigen ersichtlich wie auch der Name des pflegenden Angehörigen (der „Pflegeperson“). Von dieser Seite fertigt man eine Kopie an und sendet sie mit dem Antrag für den 60 €-Gutschein mit. (Die Daten der pflegebedürftigen Person können auf der Kopie unkenntlich gemacht (geschwärzt) werden.

Weitere Informationen und der Antrag für den Gutschein sind bei folgendem Link zu finden: www.stuttgart.de
Der am PC oder handschriftlich ausgefüllte Antrag soll zusammen mit der ersten Seite des Gutachtens zur Pflegeeinstufung per Post oder E-Mail an die folgende Adresse gesandt werden:
Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange
von Menschen mit Behinderung
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Telefon 0711 216−81057
E‐Mail: Bitte aktivieren Sie JavaScript!

Auch bei Fragen kann man sich dort hinwenden oder sich den Antragsvordruck zusenden lassen.
Der Gutschein kann für folgende Angebote angefordert werden: Schwabenquellen, Stuttgarter Bäder, Weleda City Spa, Pay now eat later, Kulturgemeinschaft Stuttgart, Erlebniscard Stuttgart.

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