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03.03.2020

Fahrtkosten zum Arzt kann die Krankenkasse ab Pflegegrad 3 ohne vorherige Genehmigung übernehmen

Bei notwendigen Fahrten zu einer ambulanten Behandlung oder einem notwendigen Arztbesuch übernimmt die Krankenkasse ohne vorherige Genehmigung die Kosten. Wichtig ist eine Verordnung des Arztes für den Transport. Lediglich bei Pflegegrad 3 muss eine  Einschränkungen der Mobilität gegeben sein. Bei Pflegegrad 4 und 5 geht es ohne zusätzliche Voraussetzungen. Die Verordnung sollte  vorab oder direkt beim Arztbesuch ausgestellt werden. Die Kosten z.B. eines Taxi werden nachträglich erstattet. Vorrangig sind günstigere Verkehrsmittel zu nutzen, falls möglich. Mindestens 5 € der Fahrtkosten (ansonsten 10% bis zu höchstens 10 €) je Fahrt müssen selbst übernommen werden sofern keine Befreiung von Zuzahlungen wegen geringem Einkommen besteht. Fahrdienstanbieter rechnen zum Teil auch selbst mit der Kasse ab, wenn sie die Verordnung erhalten. Dann sind nur 5-10 € zu bezahlen. (Auch bei notwendiger Fahrt zu einer stationären Behandlung werden die Kosten übernommen).