Das neue Begutachtungsverfahren zur Pflegeeinstufung ab 2017
In der Rubrik "Rat und Information" finden Sie eine Exceldatei, mit deren Hilfe eine Bestimmung des Pflegegrads nach dem neuen Verfahren grundsätzlich auch für Laien möglich ist. Alle wichtigen Regelungen sind berücksichtigt und zudem sind die Textstellen aus den Richtlinien zum jeweiligen Einstufungskriterium mit eingefügt. Auch eine Anleitung ist dabei.
Ebenso finden Sie dort eine umfangreiche Übersicht zu den Gesetzesreformen PSG I und PSG II sowie dem Entwurf des kommenden PSG III. Auf den Seiten 55 bis 65 sind Informationen zum künftigen Begutachtungsverfahren eingefügt.
Beide Dateien finden Sie auch direkt über diesen Link:
Neues Begutachtungsverfahren ab 2017 und Übersicht zu Gesetzesänderungen
Wichtiger Hinweis:
Wer bereits in 2016 eine Pflegestufe hat oder noch bekommt, wird nach einem relativ großzügigen Verfahren ohne neue Begutachtung am 1.1.17 automatisch in einen höheren Pflegegrad übergeleitet. Dieser errechnet sich indem man zur jetzigen Pflegestufe eine Stufe hinzurechnet (+1). Bei Demenzkranken mit anerkannter eingeschränkter Alltagskompetenz findet sogar ein Sprung um zwei Stufen statt (+2). Somit wird aus Pflegestufe 0 z. B. der Pflegegrad 2. Danach darf es dann auch zu keiner Rückstufung mehr kommen (Besitzstandregelung). Daher ist zu empfehlen noch dieses Jahr einen Antrag auf Pflegeeinstufung oder Höherstufung zu stellen, um von der Regelung zu profitieren..
Das neue Begutachtungsverfahren
Es hat viele Vorteile, aber auch einige Nachteile gegenüber dem bisherigen Verfahren zur Pflegeeinstufung. Die Vorteile liegen darin, dass Einschränkungen durch eine Demenzerkrankung wie auch andere Bedarfe und Problembereiche kranker und pflegebedürftiger Menschen nun unmittelbar in die in die Einstufung mit einfließen und somit berücksichtigt werden. Zudem ist das Verfahren klarer und genauer, die Übereinstimmung zwischen verschiedenen Gutachtern ist höher. Auch das akribische Zählen von Minuten für erbrachte Hilfeleistungen, das zur Einstufung und auch zur Vorbereitung auf die Begutachtung wichtig war, entfällt. Eingeschätzt werden nun nur noch grundlegende Fähigkeiten bzw. Fähigkeitseinschränkungen und Problemlagen der Antragsteller.
Nachteile des Verfahrens sind, dass die Berechnung des Pflegegrads mathematisch sehr komplex wird (von Hand kaum mehr möglich). Zudem ist die Zahl der einzustufenden Kriterien hoch (65 Einzelkriterien in sechs Fähigkeitsbereichen). Was beim künftigen Verfahren außerdem verloren geht ist, dass ein besonderes zeitliches Engagement insbesondere pflegender Angehöriger durch aktivierende Pflege nicht mehr zu einer höheren Pflegestufe führen kann. Die Einstufung wird künftig ganz unabhängig davon vorgenommen, wie umfangreich die pflegebedürftigen Personen zum Erhalt ihrer Selbständigkeit unterstützt werden. Das Engagement der Pflegenden ist somit nicht mehr für die Einstufung relevant.
Ein weiteres grundlegendes Problem bleibt auch beim künftigen Begutachtungsverfahren bestehen: Da demenzkranke Menschen in ihren Fähigkeiten sehr schwanken und nicht selten gerade in der Begutachtungssituation ungewöhnlich kompetent erscheinen, bleiben die Aussagen und präzisen Beobachtungen der betreuenden Angehörigen oder Pflegekräfte unabdingbar relevant für die Einstufung. Auch beim neuen Verfahren bleibt es daher notwendig, dass sich insbesondere Angehörige gut auf die Begutachtung vorbereiten und zuvor bestimmte Fähigkeitseinschränkungen des Betroffenen beobachten und notieren. Die Beratung und Unterstützung Angehöriger Demenzkranker im Hinblick auf das Erreichen einer angemessenen Pflegeeinstufung wird daher weiterhin wichtig bleiben. Die Beratenden müssen sich zudem selbst eingehend mit der neuen Systematik des Verfahrens befassen.